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Simulationsrechnungen bei der energiesparrechtlichen Nachweisführung

Beschreibung

Aufgrund neuer Techniken und zunehmender Einbeziehung erneuerbarer Energien bei der Gebäudebeheizung und -kühlung wird zukünftig die weitergehende Nutzung von Simulationsprogrammen bei der energiesparrechtlichen Nachweisführung erforderlich. Bereits heute sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechende Öffnungsregelungen für Teilsimulationen vorhanden. Nach EnEV dürfen die energetischen Eigenschaften von baulichen oder anlagentechnischen Komponenten, die in Wohn- bzw. Nichtwohngebäuden eingesetzt werden und für deren energetische Bewertung weder anerkannte Regeln der Technik noch gesicherte Erfahrungswerte vorliegen, anhand Simulationsrechnungen ermittelt werden. Hierzu muss gewährleistet werden, dass solche Nachweise durch Simulationsrechnungen mit den Ergebnissen klassischer Nachweise über eine Monatsbilanz nach DIN V 18599 vergleichbar sind. In diesem Projekt soll daher eine Richtlinie geschaffen werden, welche die generelle Vorgehensweise und die Mindestvoraussetzungen beim Einsatz von Simulationsrechnungen für die energiesparrechtliche Bewertung von baulichen oder anlagentechnischen Komponenten beschreibt.

Kontakt

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Dr.-Ing. Tobias Henzler

 

Koordinator Lehre, Arbeitsgruppenleiter

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